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DER "DRITTE WEG"
Der „Dritte Weg“ beschreibt die Regelung der Arbeitsverhältnisse in der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland.
Der „Erste Weg“ ist die einseitige, durch den Arbeitgeber erfolgte Festlegung, der Arbeitsvertragsgestaltung.
Der „Zweite Weg“ formuliert den Abschluss von Tarifverträgen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Als „Dritter Weg“ gilt die einvernehmliche Gestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien und der Vergütung in paritätisch besetzten Kommissionen. Der kircheneigene „Dritte Weg“ regelt die Schaffung und Fortentwicklung arbeitsvertraglicher Regelungen auf einvernehmliche Weise.
In den Arbeitsrechtlichen Kommissionen (ARK) kommen Beschlüsse über das kirchliche Arbeits- und Vergütungsrecht durch das paritätisch besetzte Gremium von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern nur einvernehmlich zustande.
Grundlage für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern ist das Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG).
- Arbeitsvertragsrichtlinien Bayern (AVR)
- Arbeitsrechtliche Kommission Bayern (ARK)
- Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
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